Nach deiner Anmeldung musst du einen Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 4 Wochen.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Hier findest Du als PDF alle Anträge für die Führerscheinstelle
Folgende Unterlagen für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis benötigt ihr:
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Personalausweis
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Ein Lichtbild
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Eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
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Einen Erste Hilfe Kurs, wenn es der 1. Führerschein ist.
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Ein eventuell schon vorhandener Führerschein
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Geld für die Antragsgebühr der Behörde (ca. 45 €)
Folgende Unterlagen für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis BF 17 benötigt ihr:
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Personalausweis oder Reisepass
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ein biometrisches Passbild - 35 x 45 mm - ohne Kopfbedeckung
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Sehtest - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
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Kursbescheinigung „Erste Hilfe“
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Angabe der ausbildenden Fahrschule
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Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17
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Beiblatt für eine Begleitperson - von jeder Begleitperson auszufüllen.
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Kopie des Führerscheines - Vorder- und Rückseite - von jeder Begleitperson
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Personalausweis oder Reisepass der / des unterschreibenden gesetzlichen Vertreters im Original