Klasse B
Wenn Du mit 18 Jahren deinen Führerschein machen möchtest, kannst du mit 17 ½ Jahren anfangen.
(Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden)
Zukünftig darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.
Durch die neue Regelung kannst du - nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - deine Führerschein-Ausbildung Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer Doppelklasse (z.B. A+B) ist nicht möglich
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich.
- Erste Hilfe Kurs
Wann kann ich zur Prüfung?
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung.
Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland!
Deine Auflage: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren.
Begleitperson
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen unter anderem aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
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Mindestalter 30 Jahre
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Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.
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Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Die Ausbildung für die Klasse B und BF17
Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
Stufenausbildung nach dem curricularen Leitfaden, dieser gliedert die Ausbildung in eine Grundausbildung und eine weiterführende Ausbildung mit insgesamt 5 Ausbildungsstufen.
- Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung
Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
- 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten
Prüfung:
- Theorie
- Praxis (45 Minuten)