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Klasse A

Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb) 
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung von A1 auf A) 
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht 


Praxis:
Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung

Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)
- 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 3 Dunkelheitsfahrten zu je 45 Minuten

Bei Vorbesitz A1 oder wenn Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erteilt wurde dann nur:
- 3 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 2 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 1 Dunkelheitsfahrten zu je 45 Minuten

Bei Vorbesitz der Klasse A2:
Fällt keine erneute theoretische Prüfung, jedoch eine praktische Prüfung. Die praktische Ausbildung reduziert sich auf ein Minimum, es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Prüfung:
- Theorie

- Praxis A1 (45 Minuten)
- Praxis (60 Minuten)


Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

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